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AGB

1. Geltungsbereich

1.1. Mit Vertragsabschluss erkennt der Besteller die AGB der BulldogDesign, im Folgenden als BulldogDesign bezeichnet, für die gesamte Geschäftsbeziehung an. Diese hat der Besteller zur Kenntnis genommen. Damit gelten die AGB und sind Vertragsbestandteil. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung der BulldogDesign.

1.2. Im Rahmen der Kundenbetreuung und der Auftragsbearbeitung werden die Kundendaten gespeichert. Hiermit erklärt sich der Besteller einverstanden.

1.3. Die BulldogDesign behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern. Mit der Mitteilung der Änderung bzw. der Zustellung der neuen Geschäftsbedingungen an den Besteller werden diese sofort wirksam, sofern der Besteller nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich Widerspruch erhoben hat.

2. Vertragsgrundlagen

2.1. Sämtliche von der BulldogDesign abgegebene Angebote sind freibleibend. Erst mit ihrer schriftlichen Bestätigung sind diese verbindlich. Vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Besteller und der BulldogDesign bedürfen der Schriftform. Eine Email als Auftragsbestätigung ist ebenso rechtskräftig. Mit schriftlicher Bestätigung ist der Vertrag geschlossen.

2.2. Mit der Auftragsvergabe erklärt der Besteller, dass er die von der BulldogDesign erstellte Angebotskonzeption und die dem Angebot zugrunde liegenden Tatsachen und Informationen als verbindliche Grundlagen für den Vertrag anerkennt.

3. Leistungen

3.1. Der Leistungsumfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus dem Leistungsangebot der BulldogDesigns, den mit dem Besteller individuell vereinbarten Arbeiten und dem daraus resultierenden schriftlichen Vertrag oder der Auftragsbestätigung.

3.2. Vom Besteller gewünschte Änderungen bzw. Ergänzungen der Leistung sind gesondert zu vereinbaren und werden je nach Zeitaufwand zusätzlich berechnet. Der BulldogDesign kann die Leistungsdurchführung ablehnen, wenn nachträgliche Änderungen durch den Besteller zu einer wesentlichen Vertragsänderung führen. Kommt eine Einigung über die Änderung der Leistung nicht zustande, so wird die BulldogDesign den Auftrag entsprechend der getroffenen Vereinbarung ausführen.

3.3. Soweit Leistungsfristen vereinbart sind, verlängern diese sich im Falle der Änderung bzw. Ergänzung des Leistungsgegenstandes.

4. Fristen

4.1. Angaben zum Leistungs- und Lieferzeitpunkt sind unverbindlich, es sei denn, die BulldogDesign hat einen Liefertermin schriftlich verbindlich zugesagt. Die Selbstbelieferung bleibt stets vorbehalten; Die BulldogDesign hat gegenüber dem Besteller nur dafür einzustehen, dass Bestellungen beim Dritten ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

4.2. Vereinbarte Leistungs- und Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem die BulldogDesign durch Umstände, die nicht zu vertreten sind (z. B. höhere Gewalt, Ausfall von Mitarbeitern oder technischer Einrichtungen ohne ein Verschulden, Nichtbelieferung von Zulieferern), daran gehindert ist, die Leistung zu erbringen und um eine angemessene Anlaufzeit nach der Behinderung. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem die BulldogDesign auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Bestellers wartet.

4.3. Die BulldogDesign gerät nur durch Mahnung in Verzug. Alle Mahnungen und Fristsetzungen des Bestellers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Nachfristen müssen angemessen sein und zumindest 20 Arbeitstage betragen.

5. Kooperationspflichten

5.1. Kooperationspflichten bestehen zwischen dem Besteller und einem projektverantwortlichen Mitarbeiter, den die BulldogDesign als Ansprechpartner für Auskünfte und die Entgegennahme der Weisungen benennt.

5.2. Der Besteller wird der BulldogDesign alle Informationen, die zur vertragsmäßigen Leistungserbringung erforderlich sind, kostenlos zur Verfügung stellen.

6. Abnahme

6.1. Bei der Lieferung und Leistung ist die BulldogDesign berechtigt, vom Besteller eine schriftliche Erklärung zu verlangen, dass die Lieferung oder Leistung richtig, vollständig oder mangelfrei erfolgt ist.

6.2. Sollte diese Erklärung nicht bei Lieferung / Leistung erfolgen, so ist sie binnen drei Wochen nach Lieferung oder Leistung abzugeben. Die Erklärung kann durch den Besteller nur verweigert werden, wenn die Lieferung oder Leistung wesentliche erhebliche Mängel aufweist. Die vertragsgemäße Leistung oder Lieferung wird durch einen Funktionstest erbracht. Dieser Funktionstest umfasst die Überprüfung aller vertraglich vorgesehenen Anforderungen in den wesentlichen Punkten.

6.3. Diese Erklärung gemäß Absatz 1 gilt auch als gegeben, wenn der Besteller die Lieferung oder Leistung länger als zwei Wochen seit der Lieferung rüge los nutzt oder seine Billigung in anderer Weise ausdrückt, z.B. durch Schweigen auf ein Abnahme- oder Annahmeverlangen oder durch Zahlung der Vergütung.

6.4. Der Besteller hat Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung der Mängel und Mängelsymptome zu rügen.

7. Preise / Vergütung

7.1. Den angegebenen Preisen der BulldogDesigns ist die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen.

7.2. Erfolgen Lieferungen von Waren oder Rechnungsstellung auf Verlangen des Kunden oder aus sonstigen Gründen, die in der Sphäre des Bestellers liegen, nicht oder unverzüglich nach Vollendung des Auftrages, sondern später, und haben sich zwischenzeitlich die Preise des Auftragsnehmers geändert, so werden die am Tag der Lieferung geltenden Preise in Rechnung gestellt.

7.3. Teilbeträge des Endpreises, die bei langfristigen Aufträgen schon während der Bearbeitung des Auftrages erbracht werden, werden auf den Endbetrag angerechnet.

7.4. Zahlungen haben sofort nach Zustellung der Rechnung ohne Abzüge zu erfolgen.

7.5. Anfallende Kosten, insbesondere Einzugsspesen, Rückverweisungskosten von Kreditinstituten bei Nichteinlösung von Einzugsermächtigungen, Kosten für Bargeldübermittlung werden dem Besteller berechnet.

7.6. Die Forderungen der BulldogDesigns sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist der Auftragsnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über Basiszinssatz gemäß §§ 247, 288 II BGB zu verlangen. Bei Verbrauchergeschäften 5% über Basiszinssatz gemäß §§ 247, 288 I BGB zu verlangen.

7.7. Treten Preisänderungen bei Zulieferern oder anderen Unternehmen ein, die von der BulldogDesign nicht im vornherein überschaubar waren, werden diese dem Endpreis zugerechnet.

7.8. Die BulldogDesign ist berechtigt, dem Besteller für jede Mahnung eine angemessene Aufwandsentschädigung bis zu 15,00 € in Rechnung zu stellen.

7.9. Vergütungen und Nebenkosten sind (soweit nicht anders ausgewiesen) Nettobeträge, die zuzüglich der Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

7.10. Für alle Leistungen kann die BulldogDesign nach Vereinbarung mit dem Besteller eine Vorauszahlung bis zu 50 % des Auftragswertes berechnen. Wurde eine Vorauszahlung vereinbart, beginnt die BulldogDesign erst nach Eingang der Gutschrift mit der Leistungserbringung. Bis zu dem Zeitpunkt ruht der Auftrag in beiderseitigem Einverständnis.

7.11. Fremdkosten Dritter können als komplette Vorauszahlung berechnet werden.

7.12. Die Vergütung von Änderungen bzw. Ergänzungen der Leistung ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten.

7.13. Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (Druckausführung, Lithographie, Mediaschaltungen, Webhosting, Versand u. ä.) werden durch die BulldogDesign in Rechnung gestellt.

7.14. Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der BulldogDesign anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

8. Gewährleistung

8.1. Ist das Geschäft für beide Seiten ein Handelsgeschäft, so ist der Besteller zur Geltendmachung von Gewährleistungspflichten verpflichtet, seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach §§343, 377 HGB nachzukommen. Handelt es sich nicht um ein Geschäft im Sinn des § 343 HGB, trifft den Besteller dennoch eine Untersuchungs- und Rügepflicht, welche gemäß § 121 BGB zu erfolgen hat.

8.2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software- und Internetanwendungen so zu entwickeln, dass sie unter allen Einsatzbedingungen fehlerfrei arbeiten. Maßstab für die Fehlerfreiheit ist damit der Stand der Technik. Die BulldogDesign übernimmt insoweit nur die Gewährleistung dafür, dass die erbrachten Lieferungen und Leistungen die vereinbarten Anforderungen und unverzichtbaren Leistungsmerkmale erfüllen.

8.3. Die Gewährleistung erfolgt in Form der Nachbesserung. Der Besteller hat der BulldogDesign eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu gewähren. Dienstleistungen können bis zu dreimal vorgenommen werden. Die Nachbesserung erfolgt nach Wahl der BulldogDesign, durch Überlassen einer neuen Version der Anwendung oder dadurch, dass sie dem Besteller Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Fehlers zu vermeiden. Nicht in jedem Fall ist durch Nachbesserung eine völlige Beseitigung von Fehlern möglich. Eine neue Anwendungsversion ist vom Besteller auch dann zu übernehmen, wenn dies für ihn zu einem zumutbaren Anpassungsaufwand führt.

8.4. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, so hat der Besteller das Recht auf Minderung. Die Vergütung wird im Rahmen der Minderung angemessen herabgesetzt. Für Schadenersatzansprüche gilt § 9. Andere Gewährleistungsrechte, insbesondere Ansprüche auf Aufwendungsgesetz für Mängelbeseitigung durch Dritte, Neulieferung, Vertragskoten, sind ausgeschlossen.

9. Haftung

9.1. Die BulldogDesign haftet nur bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten, bei Vertragsabschluss vorhersehbarem Schaden wie folgt: Bei Vorsatz haftet die BulldogDesign in voller Höhe. Im Falle grober Fahrlässigkeit oder bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft begrenzt auf das doppelte der aus dem jeweiligen Vertrag geschuldeten Vergütung.

9.2. Gerät die BulldogDesign aus Gründen, die sie zu vertreten hat in Verzug, so ist die Schadenersatzpflicht der BulldogDesign im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schadens, maximal jedoch auf die Hälfte der vereinbarten Vergütung begrenzt. Weitere Schadenersatzansprüche setzen voraus, dass der BulldogDesign den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat.

9.3. Kommt es zu einer Nichteinhaltung des Liefertermins durch Umstände, welche der BulldogDesign von außen aufgedrängt wurden, übernimmt die BulldogDesign keine Haftung.

9.4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist die BulldogDesign berechtigt, den entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen vom Besteller zu verlangen. Die Gefahr einer zufällig eintretenden Unbrauchbarkeit oder einer Verschlechterung der Ware geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

9.5. Der Besteller stellt der BulldogDesign von jeglicher Haftung für den Inhalt von Mitteilungen, Webseiten oder Werbebannern frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten verletzt. Die Freigabe von Produktion und/oder Veröffentlichung obliegt dem Besteller. Delegiert der Besteller im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die BulldogDesign, stellt er die BulldogDesign von der Haftung frei. Die BulldogDesign haftet in keiner Weise für Bild oder Textmaterial.

9.6. Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass alle Urheberrechte von BulldogDesign gegenüber Dritten gewährt bleiben.

9.7. Der Besteller ist zu Schadenersatz verpflichtet, wenn durch seine Fahrlässigkeit ein Schaden für die BulldogDesign erwachsen sollte.

9.8. Die BulldogDesign übernimmt keine Haftung für Schäden, die an dem Produkt durch Handeln des Bestellers oder durch einen von ihm beauftragten Dritten entstehen.

9.9. Für Schäden, die Dritte verursachen, übernimmt die BulldogDesign keine Haftung.

10. Urheberrechte und Rechtseinräumung

10.1. Die von der BulldogDesign erstellte oder gelieferte Anwendung ist urheberrechtsfähig. Alle Rechte hieran stehen im Verhältnis der Vertragsparteien ausschließlich der BulldogDesign zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, haben sie entsprechende Verwertungsrechte.

10.2. Der Besteller erhält im Rahmen des Vertrages die umfassende und nicht ausschließliche Befugnis, die er benötigt, um eine Anwendung so zu nutzen, wie dies in den nachfolgenden Regelungen beschrieben ist.

  • a) Der Besteller darf die Anwendung auf die Arbeitsspeicher und Festplatten seines Internet-Rechners, sowie gegebenenfalls den Rechnern seines Providers laden und für seine Zwecke nutzen. Er darf weiterhin die für einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien erstellen. Eine Vervielfältigung der Anwendung und der Vertrieb über dieses Maß hinaus, sind ihm untersagt. Es ist dem Besteller jedoch erlaubt, in der Anwendung Textkorrekturen vorzunehmen und gegebenenfalls Bilder und Inhalte auszutauschen. Die Anwendung darf jedoch lediglich für die eigenen Zwecke des Bestellers genutzt werden.
  • b) Der Besteller ist nur dann berechtigt, zur Herstellung der Interoperabilität der Anwendungen diese zu dekompilieren, wenn die BulldogDesign trotz schriftlicher Anfrage des Bestellers die zur Herstellung der Interoperabilität notwendigen Informationen und Unterlagen nicht binnen angemessener Frist und gegen angemessene Vergütung zur Verfügung gestellt hat.
  • c) Alle anderen Verwertungsarten der Anwendung, insbesondere die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement sowie sonstige Umarbeitungen sind untersagt. Es ist dem Besteller nicht gestattet, die Anwendung zu verleihen oder zu vermieten.

10.3. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Quellcodes und der Entwicklungsdokumentation.

10.4. Überlässt der Besteller der BulldogDesign im Rahmen der Gestaltung von Anwendung Daten, Texte, Bilder, Fotos, Film- oder Tondokumente, so hat er sicherzustellen, dass diese Zulieferung frei von Rechten Dritter sind und im Rahmen des vertraglich vorhergesehenen Zwecks genutzt werden können. Der Besteller stellt die BulldogDesign insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.

10.5. Der Besteller ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die BulldogDesign berechtigt, die von ihr erstellten Anwendungen ganz oder teilweise in eigene oder fremde Dokumente zu übernehmen oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Für die Nutzung von Leistungen durch sie in einer anderen als der vertraglich vorhergesehenen Form kann die BulldogDesign Lizenzgebühren erheben. Jede anderweitige Nutzung der Lieferung oder Leistungen von der BulldogDesign bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch diese.

10.6. Die BulldogDesign ist berechtigt, in allen von ihr erstellten Dokumenten, Programmen, Anwendungen etc. einen Urheberrechtsvermerk anzubringen, der sie als Urheber ausweist. Dieser Urheberrechtsvermerk darf vom Besteller nicht entfernt werden.

10.7. Der Besteller erteilt der BulldogDesign ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz für die Eigenwerbung zu verwenden.

11. Widerrufsvorbehalt

11.1. Der Besteller ist bereits vor der vollständigen Zahlung zur Nutzung der Anwendung gemäß den vertraglichen Bestimmungen berechtigt.

11.2. Die BulldogDesign kann die Nutzungsbefugnis aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Besteller in Zahlungsverzug gerät, die Nutzungsbeschränkungen für die Anwendung nicht einhält oder gegen die Geheimhaltungsverpflichtung verstößt und diese Verhaltensweise auch auf schriftliche Abmahnung hin nicht sofort unterlässt.

11.3. Bei Widerruf der Nutzungsbefugnis hat der Besteller alle Lieferungen und Leistungen herausgezogen und gespeicherte Anwendungen zu löschen. Die Löschung ist gegenüber der BulldogDesign schriftlich zu versichern.

12. Geheimhaltung

12.1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung vom jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekanntwerdenden Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist.

12.2. Mitarbeiter der Vertragspartner und an der Durchführung beteiligte Dritte, die dienstlich Zugang zu den in Absatz 11.1. genannten Gegenständen haben, sind schriftlich über die Geheimhaltungsverpflichtung zu belehren. Für die Mitarbeiter des Bestellers gilt dies auch hinsichtlich der Rechtsverhältnisse an der Software und den Befugnissen des Bestellers gemäß § 10.

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort

13.1. Für diesen Vertrag und seine Bestandteile ist österreichisches Recht maßgebend. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist unser Firmensitz, sofern das Gesetz keinen anderen Gerichtstand ausdrücklich vorschreibt.

14. Salvatorische Klausel

14.1. Die Unwirksamkeit einer oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.